Sicheres Arbeiten mit Generativer KI: Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein Eckpfeiler kreativer Sicherung und sorgt für den Schutz von geistigem Eigentum. Durch den Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz entstehen nun neue Herausforderungen. In diesem Beitrag erhältst du Praxistipps zur Verwendung KI-generierter Inhalte und Antworten auf die brennendsten Fragen aus unserer Infoveranstaltung.

Kreatives Arbeiten mit generativer KI – worauf solltest du achten?

Viele meiner kreativen Ideen im Kopf konnte ich bis dato kaum umsetzen. Der Grund? Mangelnde künstlerische Fähigkeiten. Mein räumliches Denken reicht selten über ein Strichmännchen hinaus. Gut, vielleicht noch ein Würfel aus dem Geometrie-Unterricht. Daher erfreue ich mich als aktiver Nutzer der generativen Bilderstellung, welche mir schon viele Social-Media-Posts visualisiert hat.

Ein weiterer Pluspunkt gegenüber den Bilddatenbanken? Ich bekomme nicht nur das Bild 1:1 aus meinem Kopf auf den digitalen Bildschirm, ich darf es sogar frei verwenden und benötige keine Lizenzangaben. Genial, oder?

Nun, ganz so einfach ist es dann doch nicht. Die wichtigsten Aspekte des Urheberrechts bei generativer KI möchte ich nun mit ein paar Praxistipps zusammentragen:

1. Schöpfungshöhe und Urheberrecht:

Grundsätzlich gilt, dass generierte Werke ohne weiteres Zutun nicht urheberrechtlich geschützt werden können. Für das Urheberrecht ist ein schöpferischer Prozess notwendig. Du musst die generierten Werke also weiterverarbeiten oder verändern.

2. Herausforderungen bei der Verwendung:

Generierte Werke sollten nicht direkt übernommen und verwendet werden. Dafür gibt es zwei Gründe:

  • Die generierten Werke sind nicht automatisch lizenzfrei. Schaue in die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters deiner KI-Software. Gib immer die genutzte KI-Software an. Ein kurzer Hinweis, wie “Das Bild wurde mit Adobe Firefly erstellt”, ist sinnvoll.
  • Künstliche Intelligenzen basieren auf Trainingsdaten. Diese können manchmal nicht einsehbar sein. Wurde eine Künstliche Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Daten trainiert, können die Ergebnisse ähnlich zu urheberrechtlich geschützten Werken sein. Auch wenn der Einsatz Künstlicher Intelligenz Zeit sparen soll: Schütze dich selbst und prüfe, ob Text oder Bild bereits starke Ähnlichkeit zu urheberrechtlich geschützten Werken aufweisen. Nutze dafür die umgekehrte Bildersuche einfacher Suchmaschinen, wie Google, Ecosia oder DuckDuckGo.

3. Dokumentation ist wichtig:

Dokumentiere deine Werke und deine Prompts. Erstelle dafür ein Ordnersystem, in dem die generierten Bilder oder Texte landen. Notiere dir dazu auch die genutzten Prompts. ChatGPT speichert derzeit Chatverläufe für über ein Jahr. Adobe Firefly nutzt deinen Prompt, um das heruntergeladene Bild danach zu benennen, jedoch mit Zeichenbegrenzung. Du kannst dich damit bei Plagiatsvorwürfen schützen oder für kreative Zwecke Prompts wiederverwenden.

4. Blick in die Zukunft

Im März 2024 wurde der EU Artificial Intelligence Act veröffentlicht. Das Gesetz ordnet der Verwendung von KI drei Risikokategorien zu. Demnach werden Anwendungen und Systeme verboten, die ein inakzeptables Risiko darstellen, wie beispielsweise ein staatlich betriebenes Social Scoring.

Weiterhin unterliegen Anwendungen mit hohem Risiko, wie z. B. ein Tool zum Scannen von Lebensläufen, das eine Rangfolge von Bewerbern erstellt, besonderen rechtlichen Anforderungen. Die meisten Tools, die reine Inhalte wie Bilder oder Texte generieren, sind als risikoarm oder –begrenzt eingeordnet.

 

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Die wichtigsten Fragen und Antworten aus unserer Infoveranstaltung

In unserem Kaffee-Qlatsch zum Thema “Sicheres Arbeiten mit KI: Urheberrecht” stellten die Teilnehmenden drängende Fragen zum Sachverhalt:

Dieser Beitrag wurde mithilfe von ChatGPT 3.5 und ChatGPT 4.0 recherchiert und verfasst.
Bitte beachte, dass dieser Blogbeitrag keine Rechtsberatung ersetzt. Stand 04/2024.

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